Meine Beratung und Vertretung auf dem Gebiet des Erbrechts erstreckt sich insbesondere auf folgende Tätigkeiten:
Beratung bei der Erstellung Ihres Testaments
Beratung zur lebzeitigen Übertragung - Schenkung, Nießbrauchvorbehalt
Mediation bei Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft
Erstellung von Erbschaft- und Schenkungssteuererklärung
Als Anwältin für Erbrecht stehe ich Ihnen sowohl vor dem Erbfall, bei der vorausschauenden Planung einer Nachfolgeregelung, als auch nach dem Erbfall bei der Erbauseinandersetzung bzw. Streitigkeiten über die Wirksamkeit des letzten Willens zur Seite.